GEMEINSAM IST MAN STARK

Für die Entwicklung ganzheitlicher Verpackungslösungen setzen wir auf die langfristige Zusammenarbeit mit Partnern. Unser Unternehmen bezieht seine Lieferanten frühzeitig in die Entwicklung neuer Produkte und Lösungen ein. Regelmäßige Bewertungen stärken diese Kooperation, gemeinsame Entwicklungsziele werden definiert und gelebt. Wir folgen hohen Ansprüchen in Qualität, Effizienz, Liefertreue und vor allem Nachhaltigkeit. Die Partnerschaft mit Lieferanten ist wichtiges Element, um diese Ansprüche zu erreichen.

Da sich die Anforderungen ständig wandeln, sind wir immer offen für neue Lieferanten von Rohstoffen & Dienstleistungen. Wenn Sie Partner von uns werden wollen, schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Portfolio und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie jedoch davon ab, Musterwaren zuzusenden. Wir nehmen keine ungeprüften Musterwaren entgegen, um eine mögliche Gefährdung für Mensch und Umwelt auszuschließen!


REACH VERORDNUNG

Hiermit versichern wir,dass es sich bei den von uns an Sie gelieferten Produkten gemäß REACH-Verordnung um „Erzeugnisse“ handelt, die nicht der Registrierungspflicht gemäß REACH-Verordnung unterliegen. Als Händler von „Erzeugnissen“ ist unser Betrieb gemäß REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt als solcher ebenfalls nicht der REACH-Registrierungspflicht.

Eine Registrierungspflicht der „nachgeschalteten Anwender“ besteht nur bei Direkt- Importen von Stoffen oder Zubereitungen außerhalb der EU. Dies ist bei unserem Unternehmen nicht der Fall. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also gemäß REACH-Verordnung ordnungsgemäß registriert sind.


CODE OF CONDUCT

C.F. Dreyspring Lieferanten-CoC - Kurzform

 

I.  Präambel: 

C. F. Dreyspring verpflichtet sich zu den in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätzen. Zugleich nimmt C. F. Dreyspring seine Lieferanten und Dienstleister in die Pflicht, die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze verbindlich einzuhalten.


II. Geltungsbereich:
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle C. F. Dreyspring Lieferanten und Dienstleister, zu denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht.


1. Einhaltung von Gesetzen:
Alle gültigen Gesetze und Verordnungen, sowohl national als auch der EU, sowie international anerkannten Standards und Leitlinien sind einzuhalten.


2. Bestechung und Korruption:
Die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption sind zu beachten.


3. Kartellrecht und Wettbewerb:
C. F. Dreyspring erwartet von seinen Geschäftspartnern, alle anwendbaren inländischen, EU- und zutreffenden ausländischen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten.


4. Arbeitssicherheit und Gesundheit:
C. F. Dreyspring wie auch seine Geschäftspartner achten auf ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld und treffen erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.


5. Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den  relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist.


6. Vergütung:
Die Geschäftspartner gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Industriebranche vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht, je nachdem welcher von beiden höher ist.


7. Organisations- und Versammlungsfreiheit:
Die Rechte aller Beschäftigten auf Gewerkschaftsgründung und -mitgliedschaft sowie auf Kollektivverhandlungen sind zu achten und vor Beeinträchtigung zu schützen.


8. Arbeit von Kindern und Jugendlichen:
Jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von C.F. Dreyspring nicht toleriert. Kinderarbeit ist verboten.


9. Zwangsarbeit:
Alle Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie die Menschenrechte verletzende, unfreiwillige Gefängnisarbeit sind verboten.


10. Disziplinarmaßnahmen:
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.


11. Diskriminierung:
Jedwede Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ist untersagt.


12. Umweltschutz:
C.F. Dreyspring erwartet von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung von geltende Gesetzen und Mindestregelungen zum Klima- und Umweltschutz sowie umweltbewusstes Wirtschaften.

 
Umsetzung:
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die vorstehend genannten Grundsätze einzuhalten.


a) Information und Kommunikation:
Unsere Geschäftspartner sind angehalten, die Regelungen in diesem Verhaltenskodex allen Beschäftigten bekannt zu machen.


b) Monitoring:
Die Geschäftspartner sind damit einverstanden, dass die Einhaltung der vorstehend genannten Anforderungen überprüft werden kann.


c) Beschwerdeverfahren:
Beanstandungen oder Hinweise zu Verstößen gegen diese n Verhaltenskodex  können jederzeit – auch anonym – gemeldet werden. Alle Geschäftspartner garantieren, benachteiligende Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber der anzeigenden Person zu unterlassen.


v. Sanktionen und Abhilfemaßnahmen:
Sofern Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt werden, sind die Geschäftspartner verpflichtet, C.F. Dreyspring unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Ein Kündigungsrecht behält sich C.F. Dreyspring vor.

C.F. Dreyspring Lieferanten-CoC - Auführlich

I. Präambel
C.F. Dreyspring hat den Anspruch, ein unabhängiges und verantwortungsvolles Familienunternehmen zu sein. C.F. Dreyspring verpflichtet sich zu den in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätzen. Zugleich nimmt C.F. Dreyspring seine Lieferanten und Dienstleister in die Pflicht, die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze verbindlich einzuhalten und dies auch von deren direkten Lieferanten und Dienstleistern einzufordern.


II. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt in der jeweils aktuellen Fassung für alle C.F. Dreyspring Lieferanten und Dienstleister, zu denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt).


1. Einhaltung von Gesetzen
Alle gültigen Gesetze und Verordnungen, sowohl national als auch der EU, sowie industrielle Mindeststandards, Konventionen der International Labour Organisation (ILO) und der UNO und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, wobei diejenigen Regelungen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes sowie vorst ehender Normen darf nicht durch  Nebenabreden, wie zum Beispiel vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen, umgangen werden.


2. Bestechung und Korruption
C.F. Dreyspring erklärt sich gegen Korruption und Bestechung und verlangt von seinen Geschäftspartnern, die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu beachten. Die Geschäftspartner versichern, dass sie C.F. Dreyspring Mitarbeitern oder diesen nahestehenden Personen keine unzulässigen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren. Gleiches gilt für alle, die nach Weisung der Geschäftspartner handeln.  Hinweise auf korruptes Verhalten sind zu melden.


3. Kartell- und Wettbewerbsrecht
C.F. Dreyspring beachtet alle anwendbaren inländischen, EU- und zutreffenden ausländischen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso zu unterlassen wie sonstige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung gehören. Hinweise zu wettbewerbswidrigem Verhalten zu melden.


4. Arbeitssicherheit und Gesundheit
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld trägt aus Sicht von C.F. Dreyspring entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Die Geschäftspartner sind angehalten, für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld zu sorgen und erforderli che Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und  Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden.  Dabei ist sicherzustellen, dass Arbeitssicherheitss tandards eingehalten werden. Die Geschäftspartner werden hierzu geeignete und nachweisbare Maßnahmen ergreifen und Systeme betreiben (in Anlehnung an OHSAS 18001oder vergleichbare Systeme), um eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu erkennen und zu vermeiden. Im Übrigen sind – wo immer relevant – die Regelungen der Grundsatzerklärung zur Hygienepolitik sowie der Arbeitsschutzpolitik einzuhalten.


5. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden nationalen Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist.


6. Vergütung
Die C.F. Dreyspring Geschäftspartner gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Industriebranche vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht, je nachdem welcher von beiden höher ist. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge, insbesondere solche in Form von direkten oder indirekten Disziplinarmaßnahmen sind verboten. Die Auszahlung des  Lohnes hat in einer für den Beschäftigten praktischen Weise zu erfolgen. Die Beschäftigten sind in verständlicher Form regelmäßig und detailliert über die Zusammensetzung ihrer Vergütung zu informieren.


7. Organisations- und Versammlungsfreiheit
C.F. Dreyspring achtet die Rechte aller Mitarbeiter und Beschäftigten auf Gewerkschaftsgründung und Mitgliedschaft sowie auf Kollektivverhandlungen und schützt sie vor Beeinträchtigung. Dies verlangt C.F. Dreyspring auch von seinen Geschäftspartnern. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen das  Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen einschränken, muss alternativ mindestens der freie und unabhängige Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der  Verhandlungsführung ermöglicht und gestattet werden
.
8. Arbeit von Kindern und Jugendlichen
Jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von C.F. Dreyspring nicht toleriert. Kinderarbeit im Sinne der Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen sowie nationaler Bestimmungen ist verboten. Die Altersgrenze für die zugelassene Beschäftigung liegt nicht unterhalb  des schulpflichtigen Alters und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahre, sofern es das nationale Recht in Übereinstimmung mit dem ILO Abkommen 138 zulässt).Jugendliche dürfen keinen  gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigend en Situationen ausgesetzt werden.


9. Zwangsarbeit
C.F. Dreyspring tritt gegen jegliche Form von Zwangsarbeit ein. In Übereinstimmung mit den Konventionen der ILO sind alle Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie die Menschenrechte verletzende, unfreiwillige Gefängnisarbeit verboten. Die Geschäftspartner haben Mitarbeiter nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.


10. Disziplinarmaßnahmen
C.F. Dreyspring tritt dafür ein, dass alle Beschäftigten mit Würde und Respekt zu behandeln sind. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Die Geschäftspartner stellen sicher, dass kein Beschäftigter verbaler, psychischer, physischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt wird.


11. Diskriminierung
C.F. Dreyspring wie auch seine Geschäftspartner verpflichten sich, jedwede Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung zu unterlassen. Insbesondere ist jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung verboten, die aufgrund:
- ethnischer, nationaler und sozialer Herkunft
- Rasse
- Hautfarbe
- Geschlecht
- Alter
- Nationalität
- Glaubensbekenntnis
- politischer Meinung
- Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation
- körperlicher oder geistiger Behinderung
- sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale vorgenommen wird.


12. Umweltschutz
C.F. Dreyspring gestaltet seine Prozesse umweltbewusst und verpflichtet sich, geltende Gesetze und Mindestregelungen zum Klima- und Umweltschutz zu befolgen. Von seinen Geschäftspartnern erwartet C.F. Dreyspring die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie umweltbewusstes Wirtschaften, das  heißt:
» Effizient mit Ressourcen zu wirtschaften (Energie , Wasser, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe),
» wo immer möglich umweltfreundliche Materialien einzusetzen,
» Emissionen und Abfälle zu vermeiden bzw. zu verringern oder zu verwerten und
» Logistikprozesse umweltfreundlich zu gestalten.
C.F. Dreyspring empfiehlt seinen Geschäftspartnern, geeignete und nachvollziehbare Maßnahmen zu ergreifen und Systeme zu betreiben (in Anlehnung an ISO 14001 oder vergleichbare Systeme), um den Schutz der Umwelt sicherzustellen. Die Geschäftspartner verpflichten sich, verantwortungsvolle Waldwirtschaft zu unterstützen und unter anderem kein illegal geschlagenes Holz bzw. keine Holzprodukte aus undurchsichtigen Quellen einzusetzen.

 

Umsetzung
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die vorstehend genannten Grundsätze einzuhalten. Die Einhaltung der genannten Umwelt- und Sozialstandards muss belegbar dokumentiert werden. C.F. Dreyspring empfiehlt, mit Hilfe einer geeigneten Systematik (Definition und Dokumentation von  Verantwortlichkeiten, Verfahren, Zielen und Maßnahmen) eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen. C.F. Dreyspring erwartet von seinen Geschäftspartnern, diese Mindeststandards auch deren direkten Lieferanten und Dienstleistern aufzuerlegen und die Einhaltung zu überprüfen.

a) Information und Kommunikation
Der Geschäftspartner ist angehalten, die Regelungen in diesem Verhaltenskodex allen Beschäftigten zugänglich zu machen. Dieser Verhaltenskodex kann im Internet unter www.dreyspring.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden.


b) Monitoring
Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die Einhaltung der vorstehend genannten Anforderungen jederzeit entweder durch C.F. Dreyspring selbst oder durch einen von C.F. Dreyspring beauftragten unabhängigen Dritten überprüft werden kann. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dem untersuchten Geschäftspartner zur Verfügung gestellt.


c) Beschwerdeverfahren
Beanstandungen oder Hinweise von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können C.F. Dreyspring jederzeit schriftlich gemeldet werden.
Das Beschwerdeverfahren darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche Hinweise oder Informationen abzugeben.


d) Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Sofern Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt werden, ist der Geschäftspartnerverpflichtet, C.F. Dreyspring unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. C.F. Dreyspring räumt für die Durchführung der Abhilfemaßnahmen ausreichend Zeit ein. Im Falle von Verstößen behält sich C.F. Dreyspring vor, den jeweiligen Vertrag abhängig von der Schwere des Verstoßes und des jeweiligen Einzelfalls aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Wenn ein Geschäftspartner, zu dem die Beziehungen aufgrund der Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodexes in der Vergangenheit abgebrochen wurden, später nachweist, dass er nun in der Lage ist, den Anforderungen voll zu entsprechen, steht einer Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen grundsätzlich nichts entgegen.

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